Wer übernimmt die Kosten? |
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| Krankenkassen |
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| Pflegekassen |
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| Sozialämter |
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| Private Kranken- und Pflegeversicherungen |
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Bestimmte Leistungen können nicht über diese Kostenträger abgerechnet werden, so daß eine private Kostenabrechnung erfolgen kann. Unsere Leistungen sind gemäß § 4 UStG umsatzsteuerfrei. Zum Thema Kostenübernahme informieren und beraten wir Sie ausführlich und sind Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich. >eMail-Kontakt |
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